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   BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 575/99   

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https://dejure.org/2002,18404
BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 575/99 (https://dejure.org/2002,18404)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2002 - 2 BvR 575/99 (https://dejure.org/2002,18404)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 2 BvR 575/99 (https://dejure.org/2002,18404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 17

  • datenbank.nwb.de

    Substanzabspaltungstheorie und Gesamtwertmethode bei Aktienerwerb mittels Bezugsrechten und späterer Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 575/99
    Soweit die Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall nicht zu einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht führt, ist sie der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl.BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 575/99
    Da die Annahme von Ersatzvermögensgegenständen nicht dem Begriff der Anschaffungskosten (§ 6 EStG, § 255 Abs. 1 HGB) widerspricht, liegt auch der Gedanke an eine gegen Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende unzulässige Rechtsfortbildung (vgl.BVerfGE 87, 273 m.w.N.) fern.
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 575/99
    die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Januar 1999 - IV R 27/97 - hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Hassemer, die Richterin Osterloh und den Richter Mellinghoff gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 18. Dezember 2002 einstimmig beschlossen: .
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